Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund mangelnder Begründung des Steuerbescheides bei Schätzung eines Gewinns von "0 DM"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 110 AO; § 162 Abs. 1 Nr. 2 AO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung einer Schätzung durch das Finanzamt; Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit einer Schätzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 125 Abs. 1; AO § 162
Schätzung; Vorjahresverlust - Schätzung eines Gewinns von "0 DM" trotz ständiger Verluste in den Vorjahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schätzung eines Gewinns von "0 DM" trotz ständiger Verluste in den Vorjahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung einer Schätzung durch das Finanzamt; Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit einer Schätzung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
- BFH, 23.01.2003 - VIII B 161/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO darstellen (dazu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259). - BFH, 11.02.1999 - V R 40/98
Begründung von Schätzungsbescheiden
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (…BFH-Urteil, a.a.O.). - BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81
Verwaltungsakt - Nichtigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (BFH in BStBl II 1982, 133; BStBl II 1990, 351).
- BFH, 14.04.1989 - III B 5/89
Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (BFH in BStBl II 1982, 133; BStBl II 1990, 351). - FG Düsseldorf, 22.09.1995 - 14 K 5287/92
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (…BFH-Urteil, a.a.O.). - FG Köln, 06.03.1986 - V K 446/85
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (…BFH-Urteil, a.a.O.).