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   FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01   

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https://dejure.org/2002,11299
FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01 (https://dejure.org/2002,11299)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2002 - 2 K 517/01 (https://dejure.org/2002,11299)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 2 K 517/01 (https://dejure.org/2002,11299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund mangelnder Begründung des Steuerbescheides bei Schätzung eines Gewinns von "0 DM"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 110 AO; § 162 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung einer Schätzung durch das Finanzamt; Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit einer Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 Abs. 1; AO § 162
    Schätzung; Vorjahresverlust - Schätzung eines Gewinns von "0 DM" trotz ständiger Verluste in den Vorjahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung eines Gewinns von "0 DM" trotz ständiger Verluste in den Vorjahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung einer Schätzung durch das Finanzamt; Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit einer Schätzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO darstellen (dazu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (BFH-Urteil, a.a.O.).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (BFH in BStBl II 1982, 133; BStBl II 1990, 351).
  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern nicht anzunehmen, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (BFH in BStBl II 1982, 133; BStBl II 1990, 351).
  • FG Düsseldorf, 22.09.1995 - 14 K 5287/92
    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (BFH-Urteil, a.a.O.).
  • FG Köln, 06.03.1986 - V K 446/85
    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2002 - 2 K 517/01
    Ein Schätzungsbescheid, der wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergeht, erfordert keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ff.; Finanzgericht Düsseldorf vom 22. September 1995 14 K 5287/92 F, EFG 1996, 83; Finanzgericht Köln vom 6. März 1986 V K 446/85, EFG 1986, 429), außer wenn dazu ein besonderer Anlass besteht (BFH-Urteil, a.a.O.).
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